EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie einfach erklärt
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition Directive) ist eine europäische Regelung zur Bekämpfung irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und mehr Transparenz bei umweltbezogenen Werbeaussagen zu schaffen.
Unternehmen dürfen künftig Umweltclaims nur noch verwenden, wenn diese nachvollziehbar, belegbar und für Verbraucher verständlich sind. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „recycelbar“, „klimaneutral“ oder „grün“ geraten dabei besonders in den Fokus.
Die EmpCo-Richtlinie betrifft zahlreiche Unternehmen – von Herstellern und Markeninhabern bis hin zu Online-Händlern und Verpackungslieferanten.
Warum wurde die EmpCo-Richtlinie eingeführt?
Verbraucher treffen Kaufentscheidungen zunehmend auf Grundlage von Nachhaltigkeitsinformationen. Gleichzeitig haben unklare oder nicht belegte Umweltaussagen in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Die Europäische Union verfolgt mit der EmpCo-Richtlinie das Ziel:
- Greenwashing zu reduzieren
- Verbraucher besser zu schützen
- Transparenz zu erhöhen
- Faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen
- Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation zu fördern
Unternehmen müssen deshalb künftig genauer prüfen, welche Aussagen sie über ihre Produkte und Verpackungen treffen.
Wer ist von der EmpCo-Richtlinie betroffen?
Die Richtlinie betrifft nahezu alle Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen werben.
Dazu gehören insbesondere:
- Hersteller
- Markeninhaber
- Online-Händler
- Verpackungshersteller
- Importeure
- Handelsunternehmen
- Agenturen und Marketingabteilungen
Betroffen sind sowohl Produktwerbung als auch Verpackungen, Websites, Online-Shops, Kataloge und sonstige Marketingmaterialien.
Welche Aussagen stehen im Fokus?
Die EmpCo-Richtlinie richtet sich insbesondere gegen allgemeine Umweltbehauptungen ohne ausreichende Nachweise.
Beispiele hierfür sind:
- Umweltfreundlich
- Nachhaltig
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- CO₂-neutral
- Recycelbar
- Plastikfrei
- Ökologisch
- Grünes Produkt
Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass solche Aussagen durch belastbare Nachweise gestützt werden können.
Verpackungen und Umweltclaims
Verpackungen spielen bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie eine zentrale Rolle. Viele Umweltversprechen beziehen sich direkt auf Verpackungseigenschaften.
Typische Beispiele sind:
- „100 % recycelbar“
- „Nachhaltige Verpackung“
- „Umweltfreundliche Verpackung“
- „Ressourcenschonend“
- „Kunststofffrei“
Die Zulässigkeit solcher Aussagen hängt maßgeblich von den zugrunde liegenden Nachweisen und den tatsächlichen Eigenschaften der Verpackung ab.
Risiken durch Greenwashing
Nicht belegbare Umweltclaims können erhebliche Risiken verursachen:
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Reputationsschäden
- Verbraucherbeschwerden
- Beanstandungen durch Behörden
- Vertrauensverlust bei Kunden
Eine strukturierte Prüfung der verwendeten Aussagen reduziert diese Risiken erheblich.
Wie Unternehmen sich vorbereiten können
Zur Vorbereitung auf die EmpCo-Richtlinie sollten Unternehmen ihre bestehende Nachhaltigkeitskommunikation systematisch überprüfen.
Wichtige Schritte sind:
- Inventarisierung aller Umweltclaims
- Prüfung bestehender Nachweise
- Bewertung von Verpackungsaussagen
- Dokumentation der Belege
- Anpassung kritischer Aussagen
- Schulung von Marketing- und Vertriebsteams
Je früher Unternehmen handeln, desto einfacher lassen sich Risiken vermeiden.
Wie unterstützt CERREC?
CERREC unterstützt Unternehmen bei der Bewertung und Absicherung ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Unsere Leistungen umfassen:
- EmpCo-Beratung
- EmpCo Claim Check
- Greenwashing-Risikoanalysen
- Prüfung von Verpackungsaussagen
- Nachweisführung
- Technische Dokumentation
- Schulungen für Marketing und Vertrieb
Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine transparente, glaubwürdige und rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation.